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Willkommen bei der Kanzlei Prof. Schweizer

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Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem detailliert begründeten Urteil eine Klage der Prinzessin Caroline von Hannover auf Geldentschädigung in vollem Umfang abgewiesen. Az.: 11 U 34/2002. Diesem Urteil kommt in mehrfacher Hinsicht eine Leitbildfunktion zu. Wir haben über diese Entscheidung bereits in dieser Rubrik am 8. Juni berichtet. Nun können wir Ihnen hier das uns jetzt zugestellte vollständige Urteil zur Verfügung stellen. Ausführliche Leitsätze haben wir vorangestellt.
Zu den Glanzpunkten der Entscheidung gehören die Ausführungen zur Darlegungs- und Beweislast. Wer sich darauf beruft, das veröffentlichte Foto sei in „örtlicher Abgeschiedenheit” aufgenommen worden, muss die örtliche Abgeschiedenheit substantiiert darlegen und beweisen. Das Urteil schildert anhand einzelner Publikationen, wie die Betroffenen die Abgeschiedenheit begründen und beweisen müssten. Es erläutert anhand der entschiedenen Fälle, dass und warum sich oftmals die behauptete örtliche Abgeschiedenheit gar nicht feststellen läßt.