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| Kanzlei Prof. Schweizer - Datenbank "Neueste Meldungen" | |
|  | Suche nach: |  | (alle Meldungen) | im Zeitraum: |  | 2001-11 |
|  | Treffer 1 - 24 von 24 |  | |
8.
 | Donnerstag, 22. November 2001 | |  | |  | In einem uns am 22.11. zugestellten Berufungsurteil hat
das Landgericht Köln eine "Schmerzensgeld"-Klage abgewiesen. Die Besonderheit:
Die Klägerin hatte sich darauf berufen, in die Publikation eines Fotos sei nur
für den "Kölner Express", nicht aber auch für "LISA" eingewilligt worden. Dieses
Urteil kann hier
nachgelesen werden.
Zur juristischen Allgemeinbildung: In der morgen - 22. November -
erscheinenden Ausgabe Nr. 48 berichtet FOCUS MONEY auf den Seiten 133 und 134,
was Autofahrern unerwartet im Ausland droht. Beispiel: 3000 Mark "Strafe"
demjenigen, der sich bei einer italienischen Autobahn-Mautstelle unerlaubt in
die richtige (!) Spur einordnet. | |
13.
 | Samstag, 17. November 2001 | |  | |  | Die Champions League der Rechtsanwaltskanzleien im Bereich
"Presse und Verlage". In den neuen Rankings des Handbuchs Juve werden die im
Bereich Presse und Verlage führenden Kanzleien in vier Gruppen aufgelistet.
Unsere Kanzlei ist gemeinsam mit drei weiteren Kanzleien in der Rang-Gruppe Nr.
1 aufgeführt. Erstmals werden "Führende Namen im Bereich Presse und Verlage"
genannt, Seite 376 (noch nicht online).
Zu diesem Handbuch muss der Verlag allerdings vor dem Bundesgerichtshof
streiten, da das OLG München am 8. Februar 2001 zur gleichartigen Vorauflage
geurteilt hat: Die Juve-Rankings sind rechtswidrig, "weil dort namentlich
genannte Anwaltskanzleien in objektiv nicht zu rechtfertigenden Ranggruppen
aufgelistet sind". Die jetzt erschienene Neuauflage ließ diese (vom OLG München
beanstandete) Konzeption unverändert.
Das schon etwas länger eingeführte Handbuch "Kanzleien in Deutschland" (Hrsg.
J. Pritchard) wurde dagegen nicht angegriffen. Das Ranking "Presserecht" dieses
Handbuches von J. Pritchard weist unsere Kanzlei ebenfalls in der Ranggruppe Nr.
1 aus. | |
15.
 | Dienstag, 13. November 2001 | |  | |  | Termine für die Zwischenprüfung in den Grundlagenfächern, juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Informationen: "Vorlesung Angewandte
Rechtssoziologie" | |
17.
 | Sonntag, 11. November 2001 | |  | |  | Persönlichkeitsrechte der Prominenten im Spannungsfeld
zur Pressefreiheit. Der FOCUS beleuchtet in der Ausgabe von morgen, 12.
November, auf den Seiten 240 bis 242, wie Medien-Strippenzieher für
Prominenz ihrer Klienten sorgen. Verona, Jenny, Naddel: Alles ist inszeniert.
Das Bundesverfassungsgericht hat in den von uns erstrittenen Urteilen
vom 15.12.1999 und 26.4.2001 begründet, warum sich diese Prominenten in der Regel
nicht bei nächster Gelegenheit auf Persönlichkeitsrechte berufen dürfen. Wie
aber verhält es sich, wenn arrivierte Prominente mit ihrer Yacht in
Fotoreichweite ca. 100 Meter vom Hafenufer entfernt ankern? Die Zeitschrift Gala
muß für diese und eine andere Foto-Publikation nach einem Urteil des
Bundesgerichtshofs von der vergangenen Woche die höchste Geldentschädigung in
der deutschen Pressegeschichte nach Monaco überweisen, 200.000 Mark. Einleitend
könnte bei allen diesen "Schmerzensgeld"-Prozessen gefragt werden: "Beschäftigen
Sie Public-Relations-Agenten?", "War Ihnen bewußt, dass Sie fotografiert werden
können?"! | |
23.
 | Dienstag, 6. November 2001 | |  | |  | Heute referieren wir erstmals live in Bild und Ton für
Leserinnen und Leser. Um 18 Uhr. Thema: Riester-Rente.
Attacke und Gegenattacke der Staatsanwälte zum
Schreiber-Untersuchungsausschuß Morgen (5. November) erscheint im
FOCUS 45/2001 auf den Seiten 52 und 54 ein Bericht, nach dem jetzt der bislang
angreifende Ex-Staatsanwalt Maier in Bedrängnis gerät. Nach FOCUS ergibt sich
aus den Akten, dass Maier selbst verschuldete, dass Ex-CSU-Staatssekretär Pfahls
abtauchen konnte. Staatsanwalt Maier wurde durch heftige Attacken gegen das
bayerische Justizsystem bekannt. Generalstaatsanwalt Froschauer und
Oberstaatsanwalt Nemetz gehen zum Gegenangriff über. | |
24.
 | Sonntag, 4. November 2001 | |  | |  | In Deutschland ist wohl eine neue europäische Trendwende
aus diesem Herbst noch unbekannt: Die Meinungsfreiheit gebietet, dass
repräsentative Wahlumfragen auch in der Woche vor der Wahl publiziert werden
dürfen. Der französische cour de cassation hat als oberstes französisches
Revisionsgericht entgegen der bisherigen Rechtsprechung ein gesetzliches Verbot
für rechtsunwirksam erklärt. Da er sich auf Art. 10 der Europäischen
Menschenrechtskonvention stützt, ist diese Rechtsprechung für alle europäischen
Länder von Bedeutung, wenn auch nicht juristisch verbindlich. Ergänzend wird
interessieren: Welche Grundsätze bei der Publikation von Wahlergebnissen sonst
noch zu beachten sind, regelt für Deutschland die "Richtlinie für die
Veröffentlichung von Ergebnissen der Wahlforschung" (Herausgeber ADM, ASI und
BVM) und die Richtlinie 2.1 des Pressekodex (Deutscher Presserat).
Das Landgericht Hamburg hat in einem uns als Parteivertreter am 2.
November zugestellten Urteil zu einem Zeitschriftenbericht über eine Verlosung
entschieden:
I. Einer Frauenzeitschrift darf es grundsätzlich nicht verwehrt sein, ihren
Leserinnen und Lesern auf einer Seite die Teilnahme an einer Verlosung
anzubieten.
II. Auf dieser Seite dürfen Reiseziele und andere ausgelobte Gewinne als Teil
des redaktionellen Angebots dargestellt werden.
III. Wenn die Gewinne unentgeltlich von einem Sponsor zur Verfügung gestellt
werden, dann muss auf diesen Umstand hingewiesen werden. Diese Pflicht wird noch
nicht dadurch erfüllt, dass angekündigt wird, die Verlosung erfolge gemeinsam
mit dem Produzenten.
Wir werden dieses Urteil voraussichtlich in unserer Bibliothek ausweisen,
sobald das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. | |
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 | | 24. April 2018, 23:06 Uhr | |  | |  | |
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