23 freigestellt

Willkommen bei der Kanzlei Prof. Schweizer

Wir freuen uns, dass Sie uns besuchen. Sehen Sie sich bitte um.

Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Der Bieter kann bei einer Internet-Auktion sein (höchstes) Gebot grundsätzlich auch vor Ende der Laufzeit der Auktion nicht zurückzunehmen. So entschied das Amtsgericht Menden in einem rechtskräftigen Urteil, Az. 4 C 183/03.
Der Käufer konnte im entschiedenen Fall auch nicht nach den Regeln zum Fernabsatz widerrufen. Ein solches Widerrufsrecht besteht nämlich nur, wenn sich ein Unternehmer als Verkäufer und ein Verbraucher gegenüberstehen.
Das vollständige Urteil können Sie hier nachlesen.