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Neu gemischte Familie: Tragen jetzt alle den gleichen Namen?
Immer mehr Kinder wachsen in Lebensgemeinschaften mit wechselnder Besetzung auf. So hat Leni eine leibliche Schwester. Der neue Freund ihrer Mutter hat zwei Söhne aus der ersten Ehe mit in die Beziehung gebracht. Also hat die Fünfjährige jetzt auch zwei Brüder. Die Familie fühlt sich wohl mit dieser Konstellation. Nur Lenis leiblicher Vater mischt sich immer wieder in die Erziehung ein. Das passt der Familie gar nicht.
Wem steht die elterliche Sorge zu?
Sind die Eltern verheiratet, erhalten sie bei der Geburt eines Kindes automatisch die gemeinsame elterliche Sorge.
Wer muss sich nach einer Scheidung um die gemeinsamen Kinder sorgen?
Das Gesetz geht als Normalfall davon aus, dass Eltern auch nach dem Scheitern ihrer Ehe gemeinsam sorgeberechtigt bleiben. Der Elternteil, bei dem das Kind sich nach der Scheidung gewöhnlich aufhält, entscheidet über die "Angelegenheiten des täglichen Lebens". Solche Angelegenheiten sind etwa Nachhilfe, Routineimpfungen oder Besuch des Schulchors. Entscheidungen "von erheblicher Bedeutung" für das Kind treffen beide leibliche Eltern gemeinsam (§ 1687 BGB). Dazu zählen beispielsweise Entscheidungen über die Wahl der Schule oder über eine medizinische Behandlungen mit erheblichem Risiko.
Welche Rechte hat der neue Lebenspartner?
Es bleibt oft nicht aus, dass auch der Stiefelternteil Entscheidungen treffen muss. Bei Dingen des täglichen Lebens ist das auch erlaubt, sofern der leibliche Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.
Tipp: Haben die leiblichen Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, sollte der neue Partner eine Vollmacht bekommen, wonach er Alltagsentscheidungen für das Kind treffen darf.
Welchen Namen erhält ein Kind bei seiner Geburt?
Automatisch den Familiennamen der Eltern. Gibt es keinen gemeinsamen Familiennamen, bestimmen die Eltern den Namen des Vaters oder der Mutter als Geburtsnamen. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigte, erhält das Kind dessen Namen als Geburtsnamen.
Wie heißt das in die neue Ehe mitgebrachte Kind?
Zunächst trägt es noch den alten Namen.
Kann der Name auf die neue Familie geändert werden?
Ja. Das Gesetz spricht in § 1618 BGB von Einbennung. Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind zusteht, und dessen Ehepartner erteilen diesem Kind ihren neuen Familiennamen.
Wann ist die Einbenennung möglich?
Das Kind, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat, muss zustimmen. Darüber hinaus muss in der Regel der anderen Elternteil zustimmen, wenn diesem auch die elterliche Sorge zusteht.
Was gilt bei Scheidungskindern?
Der Familienname von Kindern aus geschiedenen Ehen kann nur dann geändert werden, wenn dies für das Wohl des Kindes erforderlich ist. (Bundesverwaltungsgericht, Az. 6 C 18.01)
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