Über uns

Konferenzraum der Kanzlei Prof. Schweizer

Die Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist in der bayerischen Landeshauptstadt München beheimatet. Die Anwälte der Kanzlei haben diverse presserechtliche Grundsatzurteile erwirkt und zahlreiche Fach- und Sachbücher publiziert. Sie halten Referate bei Seminaren und Fachkongressen und beraten Verbraucher als Experten in Publikumszeitschriften und Onlineportalen.

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Hier können Sie sich über die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Anwälte informieren. Das Kanzleiteam steht Ihnen bei rechtlichen Problemen und Fragen gerne zur Verfügung.

 

Prof. Dr. jur.
Robert Schweizer

Besteht zwischen „idw Informationsdienst Wissenschaft” und „IDW” Verwechslungsgefahr?
Der Marken-Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts hatte Verwechslungsgefahr mit der Begründung bejaht, der Verkehr verkürze die zusammengesetzte Marke auf die Abkürzung. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss Az.: I ZB 39/05 diese Entscheidung aufgehoben, die Sache zurückverwiesen und - auf seiner bisherigen Rechtsprechung aufbauend - ausgeführt:
Auch ein Bestandteil, der eine beschreibende Angabe enthält, kann zum Gesamteindruck beitragen. Ob dies der Fall ist, muss der Tatrichter im Rahmen der Beurteilung des Gesamteindrucks feststellen. Daran fehlt es vorliegend. Dafür, dass der Verkehr die angegriffene nicht auf 'idw' verkürzt, spricht, dass die Buchstabenfolge - anders als bei einer Phantasiebezeichnung - die Abkürzung der weiteren Wortbestandteile 'Informationsdienst Wissenschaft' der zusammengesetzten Marke darstellt. Der sachliche Bezug der Buchstabenfolge zu den weiteren Bestandteilen kann einer Neigung des Verkehrs zur Verkürzung entgegenstehen. ...”.