23 freigestellt

Willkommen bei der Kanzlei Prof. Schweizer

Wir freuen uns, dass Sie uns besuchen. Sehen Sie sich bitte um.

Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Wenn Ihnen als Reisendem eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegengehalten wird, tun Sie gut daran zu überprüfen, ob diese Bestimmung überhaupt rechtswirksam ist. Viel öfter als zu vermuten, ist ein Teil rechtlich unzulässig. Dieser Teil macht in aller Regel die gesamte Bestimmung rechtsunwirksam.
Ein Musterbeispiel bietet ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs:
Schließen Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Reisevertrages ausdrücklich oder doch kraft Auslegung aus, dass Ansprüche jeder Art – auch aus unerlaubter Handlung – nach Ablauf einer Monatsfrist geltend gemacht werden müssen, so ist diese Regelung insgesamt rechtsunwirksam.
Im entschiedenen Fall war eine Reisende gestürzt und forderte, ihr den gesamten materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen; - allerdings erst nach der in den Allgemeinen Geschäftsbedingingen festgelegten Monatsfrist. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Fristenregelung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu weit gefasst wurde und deshalb diese Regelung insgesamt rechtsunwirksam ist.
Das Urteil des BGH (X ZR 28/03) können Sie hier nachlesen.