Der Fall:
Die Klägerin, niedergelassene Ärztin, wandte sich gegen ihren Eintrag auf dem Arztbewertungsportal Jameda (www.jameda.de). Sie verlangte die Löschung der über sie vorhandenen Daten, insbesondere Kontaktdaten, berufliche Tätigkeit, Bewertungsmöglichkeit und erfolgte Bewertungen. Das Landgericht hatte ihre Klage abgewiesen.
Entscheidung:
In dem uns vor wenigen Tagen zugestellten Urteil vom 8. März 2012 wies das OLG Frankfurt (Az. 16 U 125/11) die Berufung der Klägerin zurück.
Zur Frage der Anwendbarkeit von Az. VI ZR 196/08) zur Zulässigkeit von Lehrer-Bewertungsportalen im Internet an. Danach ist die zentrale Fragestellung, ob der Klägerin gem. 23.9.2010 (zur Frage der Lehrerbewertung im Internet und eines darauffolgenden Schülerverweises), am 12.7.2009 (Bewertungsportale zu Richtern) sowie am 23. und 24.6.2009 zur bereits erwähnten Spickmich-Entscheidung des BGH.