Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Bundesfinanzhof Urteil vom 4.7.2023 Az. VIII R 29/20

Leitsätze

Pressemitteilung des Deutschen Presserats vom 15.9.2023. Hervorhebungen von uns. Vgl. auch zu diesem Fall „Diözese Eichstätt” die Anmerkung am Ende.

BGH Beschluss vom 6. September 2023, Az. IV ZB 4/23. Vgl. auch schon zur gleichen Praxis den Eintrag an dieser Stelle (Aktuelles) vom 18.9.2023, mit Vers.urteil vom 5.Juli 2023, Az. VIII ZR 94/21. 

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.07.2023 - 4 K 560/22 -
Leitsatz

Amtsgericht Rinteln Urteil vom 4.4.2023, Az. 24 OWi 52/22

Auch wenn man sich ans Tempolimit hält, kann man zu schnell unterwegs sein. Wie das? Das Amtsgericht Rinteln sagt es Ihnen.

BGH Beschluss vom 8. August 2023, herausgegeben heute 20.9.2023, Az. VIII ZR 20/23

BGH Versäumnisurteil vom 5. Juli 2023, Az. VIII ZR 94/21, bekannt gemacht am 18.9.2023

LG Frankfurt a.M. Urteil vom 22.6.2023, Az. 2-13 S 72/22. Anm., um Missverständnissen vorzubeugen: Dieses Urteil betrifft einerseits selbstverständlich nicht den Fall, dass zugunsten eines Verkaufspreises Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind.

Andererseits wird das Urteil, wenn man es ganz durchliest manchen anregen. So etwa, wenn es in einem Falle unbillig erscheint, die Kosten für einen neuen Aufzug Wohnungseigentümern im Erdgeschoß den allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel aufzubürden, - entgegen vielen Musterverträgen. Oder man wird beispielsweise darüber nachdenken, dass einem Eigentümer ein wirklicher Sichtschutz zugestanden werden muss, so dass nicht jedermann ein Appartement durch eine Hecke einsehen kann.   

Bundesgerichtshof Urteil von heute, 15.9.2023. Pressemitteilung des BGH vom 15.9.2023. Eine im Nachbarrecht weniger bekannte Anspruchsgrundlage: culpa in contrahendo, c.i.c., schuldhafte Verletzung von Pflichten vor einem Vertragsabschluss. Der jetzt vom BGH entschiedene Fall bildet ein Musterbeispiel. Culpa in contrahendo gilt nicht nur im Nachbarrecht, sondern grundsätzlich bei allen Schuldverhältnissen. 

Die Kernsätze

Bundesarbeitsgericht Versäumnisurteil vom 6. Juni 2023, Az. 9 AZR 272

Nicht amtlicher Leitsatz