Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
BAG Beschluss vom 23. 5.2023, Az. 10 AZB 18/22
Amtlicher Leitsatz:
Ein Syndikusrechtsanwalt, der für einen Verband nach den Bestimmungen des ArbGG und der BRAO erlaubte Rechtsdienstleistungen gegenüber den Verbandsmitgliedern erbringt, ist berechtigt und verpflichtet, den elektronischen Rechtsverkehr aktiv zu nutzen, wenn er gegenüber einem Gericht tätig wird und beispielsweise ein Rechtsmittel einlegt.
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.02.2023 Az. - 5 K 171/22 - Anm.: Früher wäre der Fall, soweit er bekannt ist, noch vorsichtiger, abwägender behandelt worden. Die Entscheidung könnte nach der Grundnorm ausführliche Fassung gewürdigt werden.
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