Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

OLG Karlsruhe Urteil vom 3. Mai 2023, Az. 14 U 267/21. „Vor Abfahrt um das Auto herumgehen”; früher hieß es: um  Beleuchtung zu prüfen; heute beim Engparken: prüfen, ob von anderem Auto angefahren und geschädigt - bis hin zu: ein betrunkener Partygast schläft vor Auto eines Partygastes. Soeben veröffentlicht zum Beispiel in DAWR.

EuGH Urteil vom 4.5.2023, Az. C-300/21. Anmerkung: So weit reicht das Recht auf Empfindlichkeit, und schon darf erfolgreich geklagt werden: „ein Gefühl der Bloßstellung reicht”, auch wenn „dieses Algorithmusergebis nicht an Dritte übermittelt wird"!

Bundesgerichtshof Urteil von heute,4. Mai 2023. Im Volltext ist das Urteil noch nicht bekannt gegeben, wohl aber eine Pressemitteilung, die wir einfach aufbereitet wiedergeben.

Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 10.08.2022, Az.- 11 O 467/22 eV - Diese Frist ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Von Gericht zu Gericht herrschen unterschiedliche Übungen. Deshalb interessiert nahezu jedes Urteil.

Landgericht Frankenthal Urteil vom 24.3.2023 Az. 2 S 94/22. Volltext noch nicht publiziert, wohl aber eine Pressemitteilung des Gerichts.

Bundesgerichtshof Urteil vom 27.4.2023 Az. VII ZR 144/22. Hervorhebungen von uns.

Bundesgerichtshof Urteil von heute, 27.4.2023, Az. VII ZR 144/22. Im Volltext liegt das Urteil noch nicht vor, wohl aber eine Pressemitteilung von heute. Hervorhebungen von uns.

BGH Urteil vom 16.3.2023 herausgegeben gestern am 25.4.2023 Az. III ZR 104/21.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.03.2023 Az. 26 W 1/23.
Leitsatz von uns mit den Worten des Gerichts

Bundesgerichtshof Urteil von heute, 20.4.2023, Az. I ZR 113/22. Anmerkung - von grundsätzlicher Bedeutung: AGB-Gesetz zur rechtlichen Inhaltskontrolle lässt sich nicht mit gesondertem Vertragsdokument umgehen.