Die Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist in der bayerischen Landeshauptstadt München beheimatet. Die Anwälte der Kanzlei haben diverse presserechtliche Grundsatzurteile erwirkt und zahlreiche Fach- und Sachbücher publiziert. Sie halten Referate bei Seminaren und Fachkongressen und beraten Verbraucher als Experten in Publikumszeitschriften und Onlineportalen.
Hier können Sie sich über die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Anwälte informieren. Das Kanzleiteam steht Ihnen bei rechtlichen Problemen und Fragen gerne zur Verfügung.
Prof. Dr. jur.
Robert Schweizer
Ist bei einem Richter, der sich so äußert, zu besorgen, dass er befangen ist? Auf den Zusammenhang kommt es an, und dieser Zusammenhang kann sich im entschiedenen Fall sehen lassen. Zur Unterrichtung von Referendaren ist er vorzüglich geeignet.
Das Landgericht München I hat in einem neuen Beschluss Az.: 9 0 19116/07 den (gegen alle drei Richter einer Kammer gerichteten) Befangenheitsantrag zurückgewiesen. In den Gründen heißt es unter anderem:
„Die beanstandete Äußerung des Vorsitzenden Richter am Landgericht .. erfolgte laut Stellungnahme der abgelehnten Richter nach fortlaufender Unterbrechung des Gerichts bei der Befragung der Parteien und des Zeugen durch den Klägervertreter. ... Die monierte Äußerung ... war als aus der Sicht des Gerichts gerechtfertigte Kritik an der Verhandlungsführung des Klägervertreters und weiterer Appell zu nunmehriger ordnungsgemäßer Handlungsführung zu verstehen. ...
Die Äußerung des abgelehnten Vorsitzenden Richters ... gegenüber der Klägerin, ihr werde versichert, dass sich das schlechte Benehmen ihres anwaltlichen Vertreters in der Sitzung nicht zu ihrem Nachteil auswirken werde, begründet ebenfalls nicht die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter. ..”
In den Gründen wird auch noch kurz abgehandelt, dass das Gericht die Staatsanwaltschaft ersucht hat, strafrechtlich gegen die Klägerin und einen Zeugen zu ermitteln.
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