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Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer
Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer
LG Frankfurt a.M. Urteil vom 22.6.2023, Az. 2-13 S 72/22. Anm., um Missverständnissen vorzubeugen: Dieses Urteil betrifft einerseits selbstverständlich nicht den Fall, dass zugunsten eines Verkaufspreises Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind.
Andererseits wird das Urteil, wenn man es ganz durchliest manchen anregen. So etwa, wenn es in einem Falle unbillig erscheint, die Kosten für einen neuen Aufzug Wohnungseigentümern im Erdgeschoß den allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel aufzubürden, - entgegen vielen Musterverträgen. Oder man wird beispielsweise darüber nachdenken, dass einem Eigentümer ein wirklicher Sichtschutz zugestanden werden muss, so dass nicht jedermann ein Appartement durch eine Hecke einsehen kann.
Bundesgerichtshof Urteil von heute, 15.9.2023. Pressemitteilung des BGH vom 15.9.2023. Eine im Nachbarrecht weniger bekannte Anspruchsgrundlage: culpa in contrahendo, c.i.c., schuldhafte Verletzung von Pflichten vor einem Vertragsabschluss. Der jetzt vom BGH entschiedene Fall bildet ein Musterbeispiel. Culpa in contrahendo gilt nicht nur im Nachbarrecht, sondern grundsätzlich bei allen Schuldverhältnissen.
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