Urheber- und Verlagsrecht

Das Urheberrecht regelt die Rechte geistiger Eigentümer allumfassend. Dabei gewinnt der geschützte Inhalt mit seinem Umfang genauso Bedeutung wie die rechtlichen Folgen der Verletzung von Urheberrechten. Eine Verletzung von Urheberrechten kann Ansprüche wie Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz nach sich ziehen. In diesem Rechtsbereich muss besonders häufig abgemahnt werden. Durch die - insbesondere auch mit dem Aufkommen des Internets verknüpfte - “Informationsgesellschaft” hat das Urheberrecht an bis dahin unerwarteten Gewicht gewonnen. Viele Nutzer werden fortlaufend mit Urheberrechtsfragen konfrontiert. Die politischen Vorstellungen sind vielfältig und umstritten wie früher nie. Das Auseinanderklaffen von “freien Internet” und Bedürfnissen der Urheber wird noch lange in das Recht hineinwirken. Vorsorge für und gegen Urheberrechte gehören stärker als früher zum Aufgabenbereich des Rechtsanwalts, und damit ist aber auch seine Erfahrung gefragt.

Das Verlagsrecht erstreckt sich auf die Veröffentlichung, Verbreitung und Vervielfältigung von Werken (Werk, Literatur, Tonkunst). Es ist damit ein kleiner Teil des gesamten Urheberrechts. Zur Verbreitung der Werke schließt der Urheber üblicherweise einen Verlagsvertrag mit einem Verlag ab. Einzelfragen können sich ergeben aus der Absicherung von Titeln (Titelschutzanzeigen), den Gestaltungsrechten von den jeweiligen Inhalten bis hin zu den Vertragsbedingungen mit dem Verlag selbst. Darüber hinaus Lizenzverträge, sowie Bedingungen für die Weitervervielfältigung der Werke in Medien wie Fernsehen, Werbung, Veranstaltungen oder Hörbüchern.


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