Lizenzrecht

Eine Lizenz stellt rechtlich gesehen die Einräumung einer bestimmten Nutzungsbefugnis an Rechten anderer dar. Eingeräumt wird eine solche Nutzungsbefugnis zumeist durch Vertrag (Lizenz-Vertrag) wie etwa im Bereich Forschung, der Medien, bei Kooperationen oder beim Vertriebsgeschäft. Der Lizenzgeber bleibt grundsätzlich immer der Inhaber seines Rechts und vergibt mit der Lizenz nur eine Nutzungsbefugnis, üblicherweise gegen Entgelt (Lizenz-Gebühr). Genaueres ist nicht etwa in einem Lizenzgesetz geregelt, sondern in den jeweils einschlägigen Spezialgesetzen, z. B. im Urheberrechtsgesetz oder dem Markengesetz. Auch grenzüberschreitende Lizenzen gehören in unserer Kanzlei zur üblichen Arbeit.


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