Seit Ende der 60er Jahre müssen die privatrechtlich tätigen Institute mit der Verwaltungs-BG streiten. Wenn Sie sich orientieren möchten: Die meisten privatrechtlich tätigen Institute sind Mitglieder des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute. Wenn Sie auf die Mitgliederliste klicken, werden Sie die Institute treffen, von denen Sie immer wieder hören.
Zunächst, also vor mehr als 30 Jahren, war zwischen der BG und den Instituten zu klären, dass für Interviewer keine Beiträge abzuführen sind. Auch später kam dieses Thema immer wieder einmal auf, vor allem zur Zeit der neuen, jedoch später aufgehobenen gesetzlichen Regelungen zur Scheinselbständigkeit. Es blieb stets dabei, dass für Interviewer grundsätzlich keine Beiträge abzuführen sind.
Seit 1985 bis heute müssen die Institute immer wieder um die Eingruppierung streiten. Nur gelegentlich zwischendurch hat die BG gleich richtig eingestuft. Die falschen Einstufungen haben die Institute stets stark belastet. Die BG musste jedoch schließlich über die Jahre hinweg ausnahmslos korrigieren. Die Gerichtsverfahren dauerten durchschnittlich vier Jahre.
Soeben wurde für die neuesten Verfahren erreicht, dass sich die Verwaltungsberufsgenossenschaft vor Gericht bereit erklärt hat, die Institute für die Jahre 1998 bis 2000 rückwirkend dorthin einzustufen, wo die Institute hingehören; nämlich:
In die Gefahrtarifstelle 17 (Institute für Wissenschaft und Forschung) mit der damaligen Gefahrklasse 0,53.
Die ganze Geschichte der notwendigen Auseinandersetzungen können Sie hier nachlesen.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen