Die erste Instanz hatte noch umfassend zugunsten des Titels „netNite” geurteilt: Unterlassung, Löschung, Auskunft, Ersatz sämtlicher Vermögensnachteile.
Die TV-Sendung „netNite” war das erste Online-Magazin im deutschen Fernsehen. Es wurde mit 19 Folgen für das ZDF produziert. Es soll geplant sein, das Projekt fortzusetzen. - Für Hubert Burda Media ist im Jahre 2000 beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wort-/Bildmarke „netnight” eingetragen worden.
In der Berufungsinstanz hat die Klägerin notgedrungen ihre Klage insgesamt zurückgenommen. Der - immer wieder übersehene - Grund: Mit einem Titel kann gegen eine Marke nur erfolgreich vorgegangen werden, wenn der Titel ausnahmsweise auch über eine Herkunftsfunktion verfügt. Eine Herkunftsfunktion konnte verständlicherweise für den Titel der TV-Sendung nicht nachgewiesen werden. Folglich blieb der Klägerin eben praktisch nichts anderes übrig, als die Klage zurückzunehmen.
Wir stellen Ihnen hier das Protokoll der Sitzung zur Verfügung. Es formuliert klar, was jeder Titel- und Markenrechtler stets mitzubedenken hat.
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