Die Straßenbauämter dürfen den Grundstückseigentümer grundsätzlich auch nicht darauf verweisen, er könne doch die Privatstraße eines anderen Grunstückseigentümers benutzen. So hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschieden. Az. 1 K 3778/99. Hier können Sie diesen Beschluss mit unseren Leitsätzen nachlesen.
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