Hier können Sie das heute erlassene Urteil mit Leitsätzen nachlesen. Az.: 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehr Regelungen für verfassungswidrig erklärt als gemeinhin erwartet worden ist. Der Gesetzgeber muss die beanstandeten Bestimmungen bis spätestens 30. Juni 2005 korrigieren.
Am tiefsten greift das Urteil mit dieser Aussage:
Es ist zu vermuten, dass Gespräche mit engsten Vertrauten in der privaten Wohnung zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gehören. Wer in diesen Kernbereich eindringt, verletzt die unanantastbare Menschenwürde. Ein Eingriff in diesen Kernbereich lässt sich selbst mit Abwägungskriterien nicht rechtfertigen.
Man braucht kein Hellseher zu sein, um vorhersagen zu können, dass auch die aufgrund des Urteils korrigierten Regelungen die vielfach beklagten Missbräuche nicht werden verhindern können.
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