Sogenannte Bauherrenmodelle erweisen sich vielfach als Flop; - meist deshalb, weil die tatsächlich erzielten Mieterträge häufig bei weitem nicht die im Prospekt prognostizierten Mieten erreichen.
Der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 355/02) hat nun grundsätzlich zugunsten der Anleger entschieden: Empfiehlt die kreditgebende Bank einem Interessenten ein Bauherrenmodell, so muss sie ihn - auch ungefragt - informieren, wenn die tatsächlichen Mieterträge bereits fertiggestellter Objekte nicht den prognostizierten Mieten entsprechen und die Vermietung der Wohnungen Schwierigkeiten bereitet.
Die Entscheidung können Sie hier nachlesen.