Beide Marken sind verwechslungsfähig. Besonders interessant: Es reicht für die Schweiz aus, dass die Marke in Deutschland benutzt worden ist. Hier haben wir Ihnen das Urteil mit von uns formulierten Leitsätzen ins Netz gestellt.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen