Das zugunsten von FOCUS gegen Macrofocus entschiedene Verfahren wird durch einen weiteren Entscheid des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum bestätigt. Das Institut hat wegen Verwechslungsgefahr den FOCUS-Widerspruch „gutgeheissen” und die angefochtene CH-Marke publifocus widerrufen. Hier können Sie den Entscheid mit unseren Leitsätzen nachlesen.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen