Das Landgericht Hamburg hat uns nun ein umfassend begründetes Urteil zugestellt. Az.: 312 O 224/03. Gewonnen hat die Burda-Gesellschaft M.I.G. - Anders als bei der Auseinandersetzung „Frau im Trend” gegen „Frau von Heute” gab es nichts zu beanstanden. Da der Fall als Muster für andere Streitigkeiten dienen kann, haben wir Ihnen das Urteil mit ausführlichen Leitsätzen hier ins Netz gestellt.
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