„Vox populi - vox Riendvieh” äußern manche Intellektuelle gerne, wenn verlangt wird, die Wertvorstellungen der Allgemeinheit und der beteiligten Verkehrskreise in Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Regel zu berücksichtigen. Durch eine Umfrage unserer Mandantin IfD Allensbach werden sich diese Intellektuellen bestätigt sehen. Diese repräsentative Umfrage hat ergeben, dass für einen krassen Fall nur eine Minderheit dagegen ist, Folter anzudrohen.
Rechtssoziologisch interessiert zu diesem Ergebnis vor allem:
Auf den ersten Blick wird in der Tat dieses Ergebnis für Viele geradezu als Musterbeispiel dafür dienen können, dass in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung bei Wertentscheidungen die Wertvorstellungen des „Volkes” nicht bestimmend sein dürfen. Aber: Wer die Wertvorstellungen der Allgemeinheit und der beteiligten Verkehrskreise berücksichtigt wissen will, wird die Wertvorstellungen in der Regel nur so beachten, wie sie sich nach Kenntnis und Diskussion aller Für- und Wider-Überlegungen ergeben. IfD hat nur nach dem Ist gefragt. Es war befragungstechnisch nicht möglich, zuvor das Für und Wider zu diskutieren. Hier können Sie die vom Verfasser dieser Zeilen ermittelte Grundnorm und deren Begründung nachlesen. Nach dieser Grundnorm sind die Wertvorstellungen als Teil der Wirklichkeit, wenn auch mit Ausnahmen und erst - so der Fachausdruck - nach Diskurs zu beachten.
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