Es ist noch keine drei Monate her, dass wir Sie vor der Skrupellosigkeit von Reiseveranstaltern warnen mussten. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Celle, Az.: 11 U 84/03, deckt erneut auf, wie rücksichtslos Reiseveranstalter agieren.
Das OLG Celle hatte in einem Prozess Reisemängel zu bewerten. Zu Lasten des Reiseveranstalters rechnete das Gericht auch an, dass „diese objektiven Nachteile noch schwerer dadurch wiegen, dass der Reiseveranstalter vor dem Reiseantritt der Reisenden wusste, dass sie ihr das Geschuldete nicht würde leisten können, sie aber dennoch nicht informiert und Alternativen mit ihr erörtert hat”.
Das OLG Celle hielt es für richtig, im konkreten Fall den Reisepreis um 55 % zu mindern. Der Reiseveranstalter wollte selbst im Prozess nur 20 % zugestehen, obwohl - so das Gericht - „die Reise in nahezu jeder Hinsicht mit Mängeln behaftet war”. Diese Diskrepanz zeigt, wie eklatant die Reiseveranstalter versuchen, die Rechte der Reisenden zu beschneiden.
Lesen Sie bitte hier unsere allgemeinen Hinweise zur Skrupellosigkeit von Reiseveranstaltern nach.
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