Das Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., das oft Reiseprozesse zu entscheiden hat, billigte als Reisepreisminderung wegen Nichteinhaltung von Prospektzusagen zu:
- Restaurant à la carte: 5 %.
- Animationsprogramm: 5 %.
- Baden im Meer (jedoch zwei Swimmingpools und Beach-Club): 10 %.
Das Urteil des AG Homburg, Az.: 2 C 2154/03 (1), haben wir Ihnen hier mit unseren Leitsätzen ins Netz gestellt.
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