Das Darmstädter Echo hat gewonnen. Es hatte zu einem Strafprozess mit Namensnennung über einen Zeugen und dessen frühere strafrechtliche Verurteilung berichtet. Der klagende Zeuge blieb vor dem Landgericht München I erfolglos, weil er als relative Person der Zeitgeschichte im Strafverfahren beteiligt und das Interesse des Zeugen an einer Resozialisierung nicht vorrangig war.
Über einen Ausschnitt aus diesem Urteil haben wir schon am 2. Mai berichtet, nämlich: „Wichtig” wird als Meinungsäußerung (und nicht als Tatsachenbehauptung) verstanden.
Hier können Sie das Urteil des LG München I, Az.: 9 O 22152/03, mit unseren Leitsätzen nachlesen.
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