Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in einem noch unbekannten Urteil ausführlich mit der Einordnung von Wirtschaftstiteln befasst. Das Ergebnis: FOCUS MONEY wurde zurecht in einer Gruppe „Wirtschaft/General Interest” ausgewiesen. Az.: I-20 U 111/03. Anhand der von uns vorangestellten Leitsätze können Sie sich schnell informieren.
Schon das Landgericht Düsseldorf hatte in erster Instanz genauso entschieden. Az.: 12 O 468/02.
Beide Urteile befassen sich auch mit der Einordnung der Titel „DMEuro” und „Handelsblatt Junge Karriere”.
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