Fragen zum Kapitalanlagerecht erreichen uns nahezu täglich. Meist beklagen sich Bankkunden, sie seien nicht oder nur unzureichend über die mit der Geldanlage verbundenen Risiken aufgeklärt worden.
Nicht immer kann dem Bankkunden geholfen werden. Zum einen kann die Bank meist für konjunkturelle Einbrüche nicht zur Verantwortung gezogen werden. Zum anderen muss eine Bank nicht im jedem Fall umfassend aufklären.
Insbesondere wenn ein Anleger langjährig und umfassend in Wertpapiergeschäften erfahren ist, muss die Bank nur beschränkt oder überhaupt nicht auf die Gefahren hinweisen. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs zu einem Fall, bei dem die Bank nicht noch aufzuklären hatte, haben wir Ihnen hier ins Netz gestellt.
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