Früher schon haben wir an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen, dass es irreführend ist zu werben:
„Mit der Wiederholung Ihrer Titelschutzanzeige können Sie die Schutzfrist um ein halbes Jahr verlängern.”
Anlass für diesen Hinweis waren die klaren Entscheidungen des Landgerichts Hamburg und des Landgerichts München I. Oft hält der Schutz kein halbes Jahr. Die beiden Landgerichte Hamburg und München haben für ein Rätselheft nicht einmal 5 1/2 Monate anerkannt.
Die zitierte Werbung ist auch noch aus einem weiteren Grunde problematisch: Wer einfach so verlängern lässt, läuft Gefahr, dass er trotz der Verlängerung schutzlos bleibt. Es widerspricht nämlich dem Sinn und Zweck des vorgezogenen Titelschutzes, wenn ein Titel unverhältnismäßig lange blockiert wird.
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Das rundy Titelschutz JOURNAL ist nicht der Titelschutzanzeiger, der, wie zitiert, irreführend wirbt (und sich unter Umständen schadensersatzpflichtig macht).
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