Mit diesem Goethe-Zitat bespricht RA Berger-Delhey aus unserer Kanzlei kritisch die Reform des Schwerbehindertenrechts; insbesondere die Themen: Förderung, Beschäftigungspflicht und Anrechnung von Arbeitsplätzen, Prävention, besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Schwerbehindertenvertretung.
Erschienen ist dieser Aufsatz soeben in Heft 7/2004 der ZTR, Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes. RA Berger-Delhey ist Mitherausgeber dieser Zeitschrift.
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