Hinlänglich bekannt ist, dass das Gesetz generell untersagt, Parkplätze freizuhalten. Aber was tun, wenn doch jemand die Parklücke blockiert?
In einem schließlich vom OLG Naumburg entschiedenen Fall kam es so weit, dass der Fahrer nach mehrmaligem kurzen Anhalten und Weiterfahren die hartnäckig blockierende Frau berührte. Sie hatte mit einem Einkaufskarton auf ihren Begleiter gewartet.
Das Verfahren gegen den Fahrzeugführer wegen Nötigung wurde erst in der dritten Instanz zugunsten des Fahrers entschieden.
Nähere Hinweise dazu, welches Verhalten von den Gerichten noch toleriert wird und welches nicht mehr, können Sie hier im Urteil des OLG Naumburg (2 Ss 54/97) nachlesen.
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