So hat jetzt das Amtsgericht Nürnberg im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs entschieden. Verhielte es sich anders, wäre es einfach, bürgerliche Namen zu entkräften und sich durch einen Verkauf einen Luxusurlaub oder noch mehr zu verdienen. Oder man könnte sonst einen Feind so richtig ärgern.
Das Urteil des AG Nürnberg (14 C 654/04) finden Sie hier.