Ein Sender versucht gegenwärtig in München eine Gegendarstellung durchzusetzen. Zunächst wurde seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. Das Gericht hob dann jedoch im Widerspruchsverfahren seine einstweilige Verfügung auf. Nun steht eine Berufungsverhandlung an.
Das Verfahren ist allgemein interessant. Es befasst sich mit Anforderungen, die an eine Gegendarstellung wegen eines vom Betroffenen behaupteten Eindrucks zu stellen sind.
Im konkreten Fall meint der Sender, die Aussage, Finanzbehörderden würden wegen Steuerschulden ermitteln, werde dahin aufgefasst, es werde wegen Steuerhinterziehung ermittelt.
Hier haben wir Ihnen das Urteil des Landgerichts München I zusammen mit einem von uns verfassten Leitsatz ins Netz gestellt.