Wer mit seiner Patentanmeldung - womöglich unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH - im Patentverfahren zurückgewiesen wird, kann aus einem neuen, lehrreichen BGH-Urteil Mut schöpfen.
Im nun entschiedenen BGH-Fall war fraglich, ob das angemeldete Verfahren die Technik so bereichert, dass ein Patentschutz gerechtfertigt ist. Das Bundespatentgericht verneinte und berief sich weitgehend auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs.
Der Antragsteller hatte ein Zahlungsverfahren zur gesicherten Durchführung einer Transaktion im elektronischen Zahlungsverkehr im Internet angemeldet. Integriert ist bei dem angemeldeten Verfahren eine Prüfmethode durch den Server eines Kreditinstituts zur Validierung der eingegebenen Bankdaten.
Der Bundesgerichtshof legte dar, dass und warum er vom Bundespatentgericht missverstanden worden ist und wies das Verfahren an das Bundespatentgericht zurück.
Das Urteil des BGH (X ZB 20/03) finden Sie hier.