Vielen wird über kurz oder lang ein uns jetzt zugestelltes Urteil des Landgerichts München I als Fundstelle und Arbeitsanleitung willkommen sein. Wo gibt es schon ein Urteil, das geschlossen und anschaulich die folgenden Themen abhandelt:
Internet-Domain als selbständiger Vermögenswert in der Insolvenzmasse, Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch als Aussonderungsrecht; der äußerst weite Schutzbereich eines Zeichens mit überragender Kennzeichnungskraft (FOCUS); Schlechthin-Verbot, Aufmerksamkeitsausbeutung (des berühmten Namens FOCUS); Verlinkung der Domain mit der Homepage einer der Gemeinschuldnerin zuzurechnenden Firma; Vollstreckung der Erklärung gegenüber der DENIC.
Wir haben Ihnen hier das Urteil des Landgerichts München I, Az.: 17 HK O 8070/04, mit ausführlichen Leitsätzen ins Netz gestellt.
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