Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 8.5.2019, Az.: 12 0 158/18.

Wenn ein Mobilfunktarif die Möglichkeit enthält, ausgewählte Apps ohne Anrechnung auf das vereinbarte Datenvolumen zu nutzen, muss diese Möglichkeit in der gesamten europäischen Union gelten. Das Urteil erging zur Gültigkeit des „Vodafone-Passes".
Aus der Begründung, Hervorhebung von uns:
Der fehlende Hinweis auf die streitgegenständlichen Nutzungseinschränkung in der Werbung für die verschiedenen Vodafone Pässe stellt eine unlautere Handlung im Sinne des § 5a Abs. 1 UWG dar.
Bei dieser Nutzungseinschränkung handelt es sich um eine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 S. 1 UWG. ...Die zugrundeliegende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern … sieht als Angebot in Art. 7 Abs. 4 zwar eine „Aufforderung zum Kauf“ vor. Zur Gewährleistung eines umfassenden Verbraucherschutzes ist dieses Merkmal jedoch richtlinienkonform weit auszulegen. ..Bei der Nutzungseinschränkung handelt es sich um ein wesentliches Merkmal der angebotenen Dienstleistung. …
Anmerkung
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.