Das Landgericht Köln erkennt eine automatisch generierte Nachricht, in der die baldige Ausführung des Auftrags bestätigt wird, als rechtsverbindliche Auftragsbestätigung an.
Anders war in einem vom AG Butzbach behandelten Fall zu entscheiden. In dem vom Amtsgericht Butzbach beurteilten Fall wurde lediglich eine Auftragsbearbeitung bestätigt. Die Bestätigung der baldigen Ausführung muss und darf dagegen - so das LG Köln - als Annahme des Auftrages verstanden werden.
Das Urteil des LG Köln (9 S 289/02) finden Sie hier.
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