Der Angeklagte steht wegen illegalen Schnapsbrennens vor Gericht.

Der Richter verliest das Urteil:
„Der Angeklagte ist des illegalen Schnapsbrennens schuldig. Aufgrund der Tatsache, dass beim Angeklagten nur das Gerät, aber kein Schnaps gefunden wurde, wird nur milde bestraft. Bussgeld von € 500,00.”

Daraufhin fragt der Angeklagte: „Kann ich die Busse gleich bezahlen?”
Er nimmt sein Scheckheft hervor. Der Richter: „Natürlich”. Der Angeklagte überreicht dem Richter einen Scheck über € 1.000,00.

Der Richter nimmt den Scheck verwundert entgegen und sagt: „Ich habe Sie doch nur zu € 500,00 verurteilt !”

Der Angeklagte:
„Das ist schon gut so!” 

Der Richter:
„Warum wollen Sie mir €1000,00 geben?”

Der Angeklagte:
„Wissen Sie, die anderen € 500,00 sind für die Vergewaltigung.”

Der Richter:
„Um Gottes Willen, haben Sie jemanden vergewaltigt?”

Der Angeklagte:
„Nein, aber das Gerät dazu habe ich!”

Prof. Dr. Robert Schweizer

Prof. Dr. Robert Schweizer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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