Das Amtsgericht Moers hat einen Fall entschieden, den jeder eBay-Nutzer kennen sollte. Dieser Fall zeigt, wie man sich schnell in juristischen Fallstricken verfangen kann, und wie wenig Juristen auf fehlende Rechtskenntnisse von Nicht-Juristen Rücksicht nehmen.
Selbst wenn der Verkehrswert des veräußerten Gegenstandes den Preis der „Sofort-Kaufen“-Option um ein Vielfaches übersteigt, ist der Verkäufer grundsätzlich an den eingestellten Preis gebunden. Und wenn er seinen Fehler nicht juristisch gekonnt korrigiert (zum Beispiel mit einer rechtzeitigen, klaren und nachweisbaren Anfechtung), hat er verloren.
Nach den eBay-Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist jedes Einstellen eines „Sofort-Kaufen“-Artikels ein verbindliches Angebot. Zwar sind die eBay-AGB streng genommen nur zwischen eBay und Käufer sowie eBay und Verkäufer anzuwenden. Akzeptieren aber Käufer und Verkäufer diese AGB, dann sind die AGB als Auslegungsgrundlage heranzuziehen. Im vorliegenden Fall konnte der Kauf eines PKW-Anhängers für 1,00 Euro durchgesetzt werden.
Das Gericht hat dem Verkäufer nicht über den Weg einer Anfechtung geholfen, weil sich der Verkäufer auch insofern - jedenfalls aus der Sicht des Gerichts - ungeschickt verhalten hat.
Wer über eBay verkauft, tut - auch wenn es mühsam ist - gut daran, dieses Urteil des AG Moers (532 C 109/03) zu studieren.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen