Allerheiligen ist ein christliches Fest, zu dem aller Heiligen gedacht wird, auch der vielen nur Gott bekannten Heiligen.


Der Grund für die Einführung dieses ruhigen Feiertages war die steigende Zahl an Heiligen, die nicht mehr alle mit einem eigenen Fest geehrt werden konnten. Die ersten Feste zu Allerheiligen fanden bereits im vierten Jahrhundert statt. Die östliche Kirche führte zu dieser Zeit den „Herrentag aller Heiligen” ein. Papst Bonifatius IV. weihte 609/610 das Pantheon, das zuvor allen Göttern Roms zugeeignet war, der Jungfrau Maria und allen Märtyrern. Die Festlegung auf den 1. November geht auf Papst Gregor III. im achten Jahrhundert zurück. 1475 hat Papst Sixtus IV. Allerheiligen zum offiziellen Feiertag der katholischen Kirche und zu einem Hochfest erklärt.

Auch in den meisten anderen katholisch beeinflussten Ländern wird Allerheiligen in der Regel ebenfalls am 1. November gefeiert.

In den lutherischen und den weiteren protestantischen Kirchen wird Allerheiligen meist als Gedenktag der Heiligen begangen.

In der anglikanischen Kirche ist Allerheiligen ein Principal Feast.

In den orthodoxen Kirchen wird Allerheiligen am ersten Sonntag nach Pfingsten begangen. 

Wenn die Menschen in Bayern an Allerheiligen der Toten gedenken, gehört das Tanzverbot zur ruhigen Atmosphäre des Trauertages; im Jahre 2019 jedenfalls, und zwar von 2 Uhr bis 24 Uhr.

Der bekannteste Brauch ist die Gräbersegnung, bei welcher die Gräber mit Lichtern geschmückt werden. Alle Bräuche sollen den Respekt und die Ehrfurcht der Lebenden vor den Toten symbolisieren. Sichtbar ist im gesamten Land: Für sehr Viele, auch für Nichtgläubige, ist es selbstverständlich, an diesem Tag möglichst die Gräber der Angehörigen zu besuchen und zu schmücken.

Prof. Dr. Robert Schweizer

Prof. Dr. Robert Schweizer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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