Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts Az. 2 AZR 235/02 erweist sich in der Praxis vielseitig als wertvolle Beurteilungshilfe in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber oder einen Mitarbeiter anzeigt oder mit einer Anzeige droht.
Wir haben in dieser Rubrik über dieses Urteil, noch ehe es in vollständiger Begründung vorlag, für den Fall einer leichtfertigen Anzeige berichtet.
Unter Hinweis auf eine ältere BAG-Entscheidung legt dieses Urteil auch dar:
„Erfolgt die Erstattung der Anzeige ausschließlich, um den Arbeitgeber zu schädigen bzw. 'fertig zu machen', kann - unter Berücksichtigung des der Anzeige zugrunde liegenden Vorwurfs - eine unverhältnismäßige Reaktion vorliegen. Durch ein derartiges pflichtwidriges Verhalten nimmt der Arbeitnehmer keine verfassungsrechtlichen Rechte wahr, sondern verhält sich - jedenfalls gegenüber dem Arbeitgeber - rechtsmissbräuchlich.”
Wir haben Ihnen dieses Urteil des BAG hier ins Netz gestellt.