Die Urteile des Landgerichts München I auf Unterlassung und Widerruf des Vorwurfs der Geschichtsfälschung sind uns nun in vollständiger Fassung, also mit vollständiger Begründung, zugestellt worden. Zuvor hatte das Gericht nur die Ergebnisse verkündet.
Die beiden Kernsätze des gegen Bisky erlassenen Urteils lauten:
„Der (von Bisky zu einem FOCUS-Artikel erhobene) Vorwurf der Geschichtsfälschung stellt in seinem Kern eine Tatsachenbehauptung dar... Auch ist der Vorwurf der Geschichtsfälschung unberechtigt erhoben worden, da der mit dem Vorwurf belegte Kurzartikel die historischen Abläufe korrekt darstellt.”
Hier können Sie das vollständige Urteil des LG München I, Az.: 9 O 5704/04, einsehen.
Gegen diesen hier noch einmal wiedergegebenen Artikel hatte sich Bisky mit dem unberechtigten Vorwurf der Geschichtsfälschung gewandt:
Das gegen Porsch erlassene Urteil des LG München I, Az.: 9 0 5255/04, können Sie hier in vollständiger Fassung nachlesen. Porsch hatte sich in einem öffentlichen Brief gegen diesen FOCUS-Artikel gewandt und ebenfalls den (wie vom LG München I festgestellt) ungerechtfertigten Vorwurf der Geschichtsfälschung erhoben.
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