Hinweise zur (unterschiedlichen) Rechtsprechung der einzelnen Gerichte, die Aktualitätsgrenze für Gegendarstellungen betreffend, sind gefragt. Hier können Sie eine neue Entscheidung des Landgerichts Berlin nachlesen, Az.: 27 O 531/03.
Der mit der Gegendarstellung angegriffene Artikel war am 11. März 2004 erschienen. Unmittelbar nach Kenntnis von dem Artikel hat sich die Antragstellerin mit einer Forderung auf Gegendarstellung an den Verlag gewandt und eine Frist zum 5. Mai gesetzt. Der Verlag gab am 20. April einen Zwischenbeschein und reichte am 22. April eine Schutzschrift ein. Am 6. Mai verlangten die Anwälte der Antragstellerin „letztmalig”, die Gegendarstellung zu publizieren. Am 10. Juni schließlich beantragten die Anwälte eine einstweilige Verfügung.
Das LG Berlin stellte fest, dass „das Aktualitätsinteresse am 10. Juni längst weggefallen war”.