Wir beginnen, nun auch wieder Winter-Urteile zu veröffentlichen. Heute:
Nur wenn eine erhebliche Entfernung auf einer nicht gestreuten Fläche zurückgelegt werden muss, um einen Stellplatz zu erreichen, sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, zu räumen und zu streuen. So urteilte neuerdings das OLG Celle. Ein lückenlos gestreuter Parkplatz kann nur erwartet werden, wenn es sich - wie im entschiedenen Falle - um einen belebten Parkplatz handelt und gleichzeitig die Stellplätze nicht unmittelbar mit wenigen Schritten erreicht werden können.
Hier finden Sie das Urteil des OLG Celle (9 U 109/04).
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen