Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Fall dem Halter eines Räumfahrzeugs zu 100 % den Schaden aufgebürdet. Für den beteiligten Pkw wurde somit nicht einmal die Betriebsgefahr angerechnet.
Das OLG: Selbst wenn ein Pkw mit einigem Abstand (hier: 80 cm) zum rechten Fahrbahnrand aus einer breiten Einfahrt (hier: 26,5 m) herausfährt, also nicht ganz rechts fährt, haftet der Fahrer des Pkw nicht für Schäden, die durch die Kollision mit einem den Pkw scharf schneidenden Räumfahrzeug mit 4,5 m breitem Schneepflug entstehen.
In entschiedenen Fall war ausreichend Platz für den Fahrer des Räumfahrzeuges vorhanden, belegte das Oberlandesgericht Celle. Dass der Pkw-Fahrer nicht ganz rechts blieb, war unerheblich: Hätte er links abbiegen wollen, wäre er berechtigt gewesen, sich sogar bis zur gedachten Mittellinie einzuordnen.
Das Urteil des OLG Celle (14 U 32/04) können Sie hier nachlesen.
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