Zu der Frage nach dem Wert des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 („Caroline”) interessiert die neueste englische Rechtsprechung:
Auch in der neuesten Entscheidung des House of Lords wird - anders als vom Straßburger Urteil - der Kern der deutschen Rechtsprechung zur Berichterstattung über Prominente bestätigt; nämlich der Grundgedanke, dass die „Vorbildfunktion der Prominenten” den Medien grundsätzlich erlaubt, die Realität zu vermitteln.
Diese neueste Entscheidung - vom 6. 5. 2004, Naomi Campbell v. MGN Ltd. - unterstützt Prominente insoweit gegenüber der bisherigen Rechtsprechung stärker, als sie nicht mehr eine Vertrauensbeziehung zwischen dem Berichtenden und dem Prominenten als Anspruchsgrundlage verlangt. Aber sie erlaubt beispielsweise im konkreten Fall, über die Drogenabhängigkeit eines Prominenten allgemein (jedoch nicht über Details wie die Therapie) zu berichten.
Im neuesten Heft der GRURint (10/2004) wird diese neue Entscheidung zusammen mit einer instruktiven Anmerkung eines Doktoranden - Stephan Balthasar - veröffentlicht. Über die Diskussion zum Staßburger Urteil können Sie sich eingehend informieren, wenn Sie links in die Suchfunktion eingeben: „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte” und, noch ertragreicher: (des) „Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte”.
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