BVGer Entscheid vom 28.1.2021, Az. B - 1064/2019. ECOWATER CHC (Widerspruchsmarke) ./. ECOAQUA.

Zwischen den für Wasserfilter einerseits und Wasserkühltürmen andererseits (beide Klasse 11) beanspruchten Wortmarken besteht trotz Zeichenähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr. Die Widerspruchsmarke ist hinsichtlich der beanspruchten Waren "stark allusiv". Deshalb ist sie nur herabgesetzt kennzeichnungskräftig.

Anmerkungen

Der Begriff

Lat. alludere: [auf etwas] anspielen, [etwas] andeuten. Die Marke deutet nur an. Die Allusion formuliert nur vage. Die Bedeutung ist nicht gleich klar.  Der Adressat verknüpft Vorstellungen. Interessant, Wikipedia weist darauf hin, dass in der Musik der Begriff oft für Anspielungen angewandt wird. Anspielungen, die zwar keine direkten Zitate anderer Musik bzw. Komponisten sind, aber klare Assoziationen zu einem anderen Werk oder Ähnlichem hervorrufen.

Zusätzliche Begründung

Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht begründet zusätzlich: Erheblich ist auch, dass nur von einer entfernten Gleichartigkeit der beanspruchten Waren auszugehen ist und die Vergleichszeichen einzig in den im Zusammenhang mit den strittigen Waren kennzeichnungsschwachen Wortelementen übereinstimmen.

Vorgeschichte des Rechtsstreits, wie sie das schweizerische Bundesverwaltungsgericht schildert:

Am 11. Juli 2017 wurde die Wortmarke Nr. 704'557 «ECOAQUA» der Nova Form AG (nachfolgend Beschwerdegegnerin [Bg]) im schweizerischen Markenregister u.a. eingetragen für «Wasserfiltergeräte für Aquarien; Filtriergeräte für Aquarien; Filter für Aquarien» der Klasse 11. Aufgrund ihres am 13. August 2014 im schweizerischen Markenregister eingetragenen Zeichens Nr. 662'326 «ECOWATER CHC» für «Wasserkühlungstürme für Filtration, Demineralisation und Reduktion der Härte von Wasser» der Klasse 11 erhob die us-amerikanische ECOWATER SYSTEMS LLC beim IGE Widerspruch bezüglich der oben erwähnten Waren der Bg. Mit Verfügung vom 29. Januar 2019 wies das IGE den Widerspruch ab.

Ingres News

Die Ingres News weisen schon in der Märzausgabe 2021 auf dieses nütziche Urteil hin.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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