Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen wurde heute gefällt. - Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Was eBay und gewerbliche Anbieter befürchteten, ist eingetroffen. Verbraucher dürfen Geschäfte mit gewerblichen Anbietern widerrufen.
Die vollständige Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, wohl aber eine Mitteilung der Pressestelle des BGH.
Wir werden über dieses Urteil Az.: VIII ZR 375/03 weiter berichten.