Die „Medienpolitische ver.di-Zeitschrift” veröffentlicht in ihrer neusesten Ausgabe aus unserer Kanzlei einen Caroline-Urteil vom 24. Juni 2004 - anders als das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - gerade nicht diffizil abgewogen hat.
Es kommt hinzu, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner (neuen) Entscheidung vom 14. Oktober 2004 zum Verhältnis Karlsruhe/Straßburg im Sinne des Papier-Interviews bereits darauf abgestellt hat, ob vom Bundesverfassungsgericht diffizil abgewogen worden ist.
Das Straßburger Urteil vom 24. Juni 2004 wird sich demnach voraussichtlich in Deutschland nicht durchsetzen können.