Das Landgericht Berlin hat gegen die noch „herrschende Meinung” rechtskräftig die Frage bejaht, ob ein Firmenname, der das Zeichen @ enthält, ins Handelsregister eingetragen werden kann. Az.: 102 T 122/03.
Dass die noch herrschende Meinung voraussichtlich schwinden wird, lässt sich daraus schließen, dass sie @ nur deshalb als (nicht eintragungsfähiges) Bildzeichen ansieht, weil die Aussprache (at oder a) bislang nicht klar genug sei.